Re: Freiwillig gesetzlich versichert: Beitrag bei Teilzeit in Elternzeit? (Sonstige Themen)
Bei einer Teilzeitbeschäftigung (nicht Mini-Job) liegt Pflichtversicherung vor, daher würden Ihre Beiträge nur von Ihrem Einkommen berechnet. Falls Kinder vorhanden sind, sind diese jedoch nicht kostenlos in die Familienversicherung einschließbar.
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- Freiwillig gesetzlich versichert: Beitrag bei Teilzeit in Elternzeit? - Elke, 25.07.2009, 11:20
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- Re: Freiwillig gesetzlich versichert: Beitrag bei Teilzeit in Elternzeit? - Sascha, 25.07.2009, 15:02